- Klare und übersichtliche Hausgeldabrechnung – sofern alle Abrechnungsdaten und Unterlagen zur Verfügung stehen
- Heiz- und Wasserkostenabrechnung
- Nebenkostenabrechnung für Mieter
- Jährliche Eigentümerversammlung – innerhalb des 1. Halbjahres nach Ende des Wirtschaftsjahres
- Rahmenverträge mit Versicherungen und Energieversorgern
- Prüfung aller Belege
- Die unabdingbaren Grundleistungen entsprechend der gesetzlichen Aufgaben nach WEG §§ 27 + 28
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung – innerhalb des 1. Halbjahres nach Ende des Wirtschaftsjahres
- Protokollierung und Durchführung der gefassten Beschlüsse
- Klare und übersichtliche Hausgeldabrechnung
- Jährliche Erstellung eines Vermögensstatusberichtes
- Erstellung der Gesamt - und Einzelwirtschaftspläne auf Basis der Vorjahreskosten
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Online-Banking
- Einzug von Hausgeldern und Sonderzahlungen
- Überwachung der Hausgeldzahlungen und Anmahnung von Rückständen
- Prüfung aller Belege
- Abschluss von Rahmenverträgen mit Versicherungen und Energieversorgern
- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Einstellung und Überwachung von Hausmeistern und Reinigungskräften
- Geltendmachung von Ansprüchen im Namen der Eigentümergemeinschaft gerichtlich oder außergerichtlich